HI1039255§ 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
1.
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über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
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2.
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darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
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3.
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über die Bildung des Vorstands,
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4.
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über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung
der Beschlüsse.
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