HI2827792§ 28c Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere
über die Melde- und Beitragsverfahren [Bis 31.12.2022: das Melde- und Beitragsnachweisverfahren] zu bestimmen, insbesondere
1.
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die Frist der Meldungen und Beitragsnachweise,
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2.
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die Voraussetzungen für die Zulassung sowie die Gründe für eine Verweigerung, Rücknahme oder den Verlust einer Zulassung eines
Programms oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe im Rahmen einer Systemprüfung,
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3.
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welche zusätzlichen, für die Verarbeitung der Meldungen und Beitragsnachweise oder die Durchführung der Versicherung erforderlichen
Angaben zu machen sind,
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4.
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das Verfahren über die Prüfung, Sicherung und Weiterleitung der Daten,
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5.
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unter welchen Voraussetzungen [Bis 31.12.2020: Systemprüfungen durchzuführen, ] Meldungen und Beitragsnachweise durch Datenübertragung zu erstatten sind,
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6.
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in welchen Fällen auf einzelne Meldungen oder Angaben verzichtet wird,
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7.
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in welcher Form und Frist der Arbeitgeber die Beschäftigten über die Meldungen zu unterrichten hat.
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