HI10150402
§ 75 Kapitel 12 Leistungen zur Teilhabe an BildungHI10150403 § 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung(1) Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können. (2) 1Die Leistungen umfassen insbesondere
2Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 erbringen ihre Leistungen unter den Voraussetzungen und im Umfang der Bestimmungen des Siebten Buches als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. |