Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2022 Im Jahr 2022 gilt weiterhin eine höhere kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 EUR.

01.01.2021 Im Jahr 2021 gilt eine höhere kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 EUR (2020: 44.590 EUR).

08.04.2020 Im Jahr 2020 gilt einmalig eine höhere kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 44.590 EUR.

01.07.2017 Seit 1.7.2017 können Teilrente und Hinzuverdienst flexibler und einfacher miteinander kombiniert werden. Die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen entfallen zugunsten einer kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR.