Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

12.03.2020, Ressort: Arbeitsrecht Ausführungen zu den Meldepflichten bei Entsendung nach der Richtlinie 2014/67 EU wurden aufgenommen.

12.03.2020, Ressort: Sozialversicherung Die alleinige Mitführung der Bescheinigung A1 reicht bei einer Entsendung in dieses Land nicht aus. Vielmehr muss vor Beginn der Entsendung eine Meldung an das portugiesische Melde-Portal erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wurde ergänzt.

08.10.2018, Ressort: Sozialversicherung Personen, die in Portugal arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Eine zusätzliche Ausfertigung muss nicht mehr versandt werden.

22.08.2018, Ressort: Lohnsteuer Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA v. 12.11.2014 wurde überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuelle Entwicklung in der OECD, die Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Die BMF-Schreiben v. 12.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1467) und v. 21.7.2005 (BStBl 2005 I S. 821) wurden aufgehoben und ersetzt durch das BMF-Schreiben v. 3.5.2018, IV B 2 – S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643.

18.07.2017, Ressort: Lohnsteuer In das Stichwort wurde das BMF-Schreiben vom 14.3.2017 eingearbeitet. Die Praxis-Beispiele wurden hinsichtlich der Steuerbeträge 2017 aktualisiert. Ergänzt wurde außerdem ein Abschnitt zur Möglichkeit der Steuererstattung, falls der Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen wurde.

24.03.2017, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die Anschrift der Stelle, an die eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung A1 zu übersenden ist.

01.04.2015, Ressort: Sozialversicherung Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Portugal eingesetzt werden, können auch in Portugal Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Für Portugal gelten Besonderheiten beim gebietlichen Geltungsbereich. Vom Geltungsbereich der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wird das Hoheitsgebiet der portugiesischen Republik erfasst. Hierzu gehören die Azoren und Madeira.