Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

12.03.2020, Ressort: Arbeitsrecht Ausführungen zu den Meldepflichten bei Entsendung nach der Richtlinie 2014/67 EU wurden aufgenommen.

12.03.2020, Ressort: Sozialversicherung Die alleinige Mitführung der Bescheinigung A1 reicht bei einer Entsendung in dieses Land nicht aus. Vielmehr muss vor Beginn der Entsendung eine Meldung an das finnische Melde-Portal erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wurde ergänzt.

23.07.2018, Ressort: Lohnsteuer Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA v. 12.11.2014 wurde überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuelle Entwicklung in der OECD, die Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Die BMF-Schreiben v. 12.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1467) und v. 21.7.2005 (BStBl 2005 I S. 821) wurden aufgehoben und ersetzt durch das BMF-Schreiben v. 3.5.2018, IV B 2 – S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643.

19.03.2018, Ressort: Lohnsteuer Das Stichwort wurde auf das neue Abkommen mit Finnland angepasst.

14.07.2017, Ressort: Lohnsteuer In das Stichwort wurde das BMF-Schreiben v. 14.3.2017 eingearbeitet. Die Praxis-Beispiele wurden hinsichtlich der Steuerbeträge 2017 aktualisiert. Ergänzt wurde außerdem ein Abschnitt zur Möglichkeit der Steuererstattung für Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Finnland, falls der Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen wurde.

23.03.2017, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die Anschrift der Stelle, an die eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung A1 zu übersenden ist.

01.04.2015, Ressort: Sozialversicherung Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Finnland eingesetzt werden, können auch in Finnland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte.