Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

12.03.2020, Ressort: Arbeitsrecht Ausführungen zu den Meldepflichten bei Entsendung nach der Richtlinie 2014/67 EU wurden aufgenommen.

12.03.2020, Ressort: Sozialversicherung Die alleinige Mitführung der Bescheinigung A1 reicht bei einer Entsendung in dieses Land nicht aus. Vielmehr muss vor Beginn der Entsendung eine Meldung an das belgische Melde-Portal erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wurde ergänzt.

14.08.2018, Ressort: Lohnsteuer Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA v. 12.11.2014 wurde überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuelle Entwicklung in der OECD, die Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Die BMF-Schreiben v. 12.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1467) und v. 21.7.2005 (BStBl 2005 I S. 821) wurden aufgehoben und ersetzt durch das BMF-Schreiben v. 3.5.2018, IV B 2 – S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643.

12.07.2017, Ressort: Lohnsteuer In das Stichwort wurde das BMF-Schreiben v. 14.3.2017 eingearbeitet. Die Praxis-Beispiele wurden hinsichtlich der Steuerbeträge 2017 aktualisiert. Ergänzt wurde außerdem ein Abschnitt zur Möglichkeit der Steuererstattung für Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Belgien, falls der Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen wurde.

23.03.2017, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurden die Empfängerdaten der zusätzlichen Ausfertigung der Bescheinigung A1.

01.04.2015, Ressort: Sozialversicherung Dargestellt werden u. a. die Folgen grenzüberschreitender Beschäftigung, die versicherungsrechtliche Beurteilung von entsandten Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie die Bedeutung von Ausnahmevereinbarungen und das Vorgehen bei Erkrankungen während des Auslandsaufenthalts in Belgien.

31.01.2011, Ressort: Sozialversicherung Belgien gehört zu den EU-Mitgliedsstaaten. Damit gelten die Regelungen der entsprechenden EU-Verordnungen zur sozialen Sicherung. Ist eine Entsendung von Deutschland nach Belgien auf nicht mehr als 24 Monate befristet, gelten die deutschen Rechtsvorschriften für alle Sozialversicherungszweige weiter. Hier ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zu finden. Auf einen Blick, kurz und prägnant.