Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

04.03.2021 Eine Entsendung ins Vereinigte Königreich darf nach dem Handels- und Kooperationsabkommen maximal auf 24 Monate begrenzt sein.

26.02.2019 Rechtsgrundlage für die mit der Republik Moldau getroffene Ausnahmeregelung ist Artikel 9 des deutsch-moldauischen Abkommens, für die mit Nordmazedonien getroffene Ausnahmeregelung ist es Artikel 11 des deutsch-mazedonischen Abkommens.

04.06.2018 Nach dem deutsch-philippinischen Sozialversicherungsabkommen (in Kraft ab 1.6.2018) ist die Dauer der Entsendung auf 48 Monate befristet.

09.11.2017 Nach dem deutsch-albanischen Sozialversicherungsabkommen (in Kraft ab 1.12.2017) ist die Dauer der Entsendung auf 24 Monate befristet.