Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

03.11.2022 Ab dem 1.1.2023 ist das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte verpflichtend.

18.03.2022 Die Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten wurde bis 31.12.2022 verlängert. Das Verfahren ist für den Arbeitgeber daher erst ab 1.1.2023 verpflichtend.

07.08.2021 Ab dem 1.10.2021 wird die elektronische AU-Bescheinigung eingeführt. Ab dem 1.7.2022 erfolgt die Vorlage gegenüber dem Arbeitgeber nur noch elektronisch.

01.01.2020 Ab dem 1.1.2022 erfolgt die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber nur noch elektronisch.