Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

18.12.2023 Ab 1.1.2024 beträgt die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen 538 EUR.

01.10.2022 Ab 1.10.2022 beträgt die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen 520 EUR.

15.12.2017 Für rentenversicherungspflichtige Minijobs von Studenten ist ab 1.1.2018 ein Beitragssatz in Höhe von 18,6 % (2017: 18,7 %) anzusetzen.

11.01.2017 Die geänderte Rechtsauslegung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Studentenjobs wurde in neuen Beispielen dargestellt.