Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

15.12.2023 Ab 1.1.2024 verläuft die Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) von 538,01 EUR bis 2.000 EUR.

12.12.2022 Ab 1.1.2023 verläuft die Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) von 520,01 EUR bis 2.000 EUR.

01.10.2022 Bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Bewertung von beschäftigten Praktikanten sind in einigen Sachverhalten die Geringfügigkeitsgrenze und/oder der Übergangsbereich zu beachten. Diese betragen ab 1.10.2022 520 EUR und 520,01 EUR bis 1.600 EUR. Bis zum 30.9.2022 betrugen diese 450 EUR und 450,01 EUR bis 1.300 EUR.

12.06.2019 Soweit für Praktikanten in einer Beschäftigung die Gleitzonenregelungen zu beachten waren, werden diese ab 1.7.2019 durch die Regelungen des Übergangsbereichs ersetzt. Dieser gilt für Bruttoarbeitsentgelte zwischen 450,01 EUR bis 1.300 EUR (bis 30.6.2019 = 450,01 EUR bis 850 EUR).

15.12.2017 Soweit für Praktikanten im Minijob der Pauschalbetrag zur Rentenversicherung gezahlt werden muss, beträgt der Arbeitgeberbeitragsanteil 15 %, der Anteil des Praktikanten ab 1.1.2018 3,6 %.

12.12.2014 Soweit für Praktikanten im Minijob der Pauschalbetrag zur Rentenversicherung gezahlt werden muss, beträgt der Arbeitgeberbeitragsanteil 15 %, der Anteil des Praktikanten 3,7 %.