Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

18.12.2023 Die Berechnung der Pauschalbeiträge und -steuern aus gewerblich oder in Privathaushalten ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen für das Jahr 2024 ist ab sofort möglich. Zum 1.1.2024 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 EUR. Die Umlagesätze für Minijobs bleiben unverändert.

16.12.2022 Die Berechnung der Pauschalbeiträge und -steuern aus gewerblich oder in Privathaushalten ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen für das Jahr 2023 ist ab sofort möglich. Zum 1.1.2023 ändern sich die Umlagesätze für Minijobs. Die Umlage U1 steigt auf 1,1 % (zuvor: 0,9 %), die Umlage U2 sinkt auf 0,24 % (zuvor: 0,29 %) und die Insolvenzgeldumlage (U3) beträgt 0,06 % (zuvor: 0,09 %).

19.08.2022 Zum 1.10.2022 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auf 520 EUR.

16.12.2021 Die Berechnung der Pauschalbeiträge und -steuern aus gewerblich oder in Privathaushalten ausgeübten 450-EUR-Minijobs für das Jahr 2022 ist ab sofort möglich. Zudem ändern sich zum 1.1.2022 die Umlagesätze für Minijobs. Die Umlage U1 sinkt auf 0,9 % (zuvor: 1,0 %), die Umlage U2 sinkt auf 0,29 % (zuvor: 0,39 %) und die Insolvenzgeldumlage (U3) sinkt auf 0,09 % (zuvor: 0,12 %).

16.12.2020 Die Berechnung der Pauschalbeiträge und -steuern aus gewerblich oder in Privathaushalten ausgeübten 450-EUR-Minijobs für das Jahr 2021 ist ab sofort möglich. Die Insolvenzgeldumlage (U3) beträgt ab 1.1.2021 0,12 %.

24.09.2020 Zum 1.10.2020 ändern sich die Umlagesätze für Minijobs. Die Umlage U1 erhöht sich auf 1,0 % (zuvor: 0,9 %), die Umlage U2 erhöht sich auf 0,39 % (zuvor: 0,19 %).

19.12.2019 Die Berechnung der Pauschalbeiträge und -steuern aus gewerblich oder in Privathaushalten ausgeübten 450-EUR-Minijobs für das Jahr 2020 ist ab sofort möglich.