Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Die Sonderregelungen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Personen, die aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise im Homeoffice tätig sind, wurden bis zum 30.6.2023 verlängert.

03.02.2021, Ressort: Sozialversicherung Das Austrittsabkommen gilt für Selbstständige, die bereits vor dem 31.12.2020 eine Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausgeübt haben, für Briten, die bereits vor dem 1.1.2020 in Deutschland wohnten und zu einem späteren Zeitpunkt im Vereinigten Königreich eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen sowie für Deutsche, die bereits vor dem 1.1.2020 im Vereinigten Königreich wohnten und zu einem späteren Zeitpunkt in Deutschland eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Das Stichwort wurde um die Ausführungen zum Brexit für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, für britische Staatsangehörige sowie für Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnsitz in der EU oder im Vereinigten Königreich ergänzt.

15.04.2019, Ressort: Sozialversicherung Für das Vereinigte Königreich wird empfohlen, Bescheinigungen bis zum frühestmöglichen Austrittsdatum (31.5.2019) auszustellen.

26.10.2017, Ressort: Sozialversicherung Im Hinblick auf das Vereinigte Königreich ist davon auszugehen, dass die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit mit Inkrafttreten des Austritts-Abkommens oder spätestens zum 29.3.2019 nicht mehr angewandt werden können. Momentan ist noch unklar, ob Bescheinigungen, die vor dem Brexit ausgestellt wurden und über das Austritts-Datum hinausgehen, auch nach diesem Datum gültig sind. Daher wird empfohlen, Bescheinigungen nicht über den 29.3.2019 hinaus auszustellen.

27.03.2017, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurden die Länder, mit denen vereinbart wurde, dass bei Entsendung von jeder ausgestellten Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften eine Kopie an die zuständige Stelle im Beschäftigungsstaat gesandt wird.