Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Die Sonderregelungen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Personen, die aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise im Homeoffice tätig sind, wurden bis zum 30.6.2023 verlängert.

05.07.2022, Ressort: Sozialversicherung Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Personen nach wie vor im Homeoffice tätig. Die Tätigkeit im Homeoffice führt bis 31.12.2022 sozialversicherungsrechtlich nicht zu einer Änderung der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. Voraussetzung ist aber, dass die Tätigkeit im Homeoffice für einen Zeitraum von nicht mehr als 24 Kalendermonaten ausgeübt wird.

03.02.2021, Ressort: Sozialversicherung Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung ins Vereinigte Königreich nicht erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Das Stichwort wurde um die Ausführungen zum Brexit für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, für britische Staatsangehörige sowie für Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnsitz in der EU oder im Vereinigten Königreich ergänzt.

04.02.2020, Ressort: Sozialversicherung Für das Vereinigte Königreich können Entsendebescheinigungen derzeit bis zum 31.12.2020 für maximal 24 Monate ausgestellt werden. Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austrittsabkommen ist am 1.2.2020 in Kraft getreten. Es sieht während der Übergangsphase bis zum 31.12.2020 die Weitergeltung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit vor.

11.11.2019, Ressort: Sozialversicherung Im Hinblick auf das Vereinigte Königreich sind derzeit Bescheinigungen bis zum frühestmöglichen Ausscheidungsdatum auszustellen. Dies ist der 31.1.2020. Es wird daher empfohlen, keine Bescheinigungen über den 31.1.2020 hinaus auszustellen.

15.04.2019, Ressort: Sozialversicherung Im Hinblick auf das Vereinigte Königreich sind derzeit Bescheinigungen bis zum frühestmöglichen Ausscheidungsdatum (31.5.2019) auszustellen.