Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

03.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Die Praxis-Beispiele wurden hinsichtlich der Steuerbeträge 2020 aktualisiert.

27.02.2019, Ressort: Sozialversicherung Für die Republik Moldau gilt ab 1.3.2019 das deutsch-moldauische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. Das deutsch-moldauische Abkommen gilt für alle Personen, für die die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats gelten, sowie für die Personen, deren Rechte sich von diesen Personen ableiten.

21.08.2018, Ressort: Lohnsteuer Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA v. 12.11.2014 wurde überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuelle Entwicklung in der OECD, die Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Die BMF-Schreiben v. 12.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1467) und v. 21.7.2005 (BStBl 2005 I S. 821) wurden aufgehoben und ersetzt durch das BMF-Schreiben v. 3.5.2018, IV B 2 – S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643.

18.07.2017, Ressort: Lohnsteuer In das Stichwort wurde das BMF-Schreiben vom 14.3.2017 eingearbeitet. Die Praxis-Beispiele wurden hinsichtlich der Steuerbeträge 2017 aktualisiert. Ergänzt wurde außerdem ein Abschnitt zur Möglichkeit der Steuererstattung, falls der Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen wurde.

24.01.2017, Ressort: Sozialversicherung Das deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen wurde bereits unterzeichnet. Es bezieht sich auf die Renten- und Unfallversicherung. Das Abkommen wird angewandt, sobald die Parlamente beider Staaten zugestimmt haben.

01.08.2015, Ressort: Lohnsteuer Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Republik Moldau aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn wegen des gleichen Steuertatbestands eine gleichartige Steuer an verschiedene Staaten zu entrichten ist. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung werden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Das Lexikonstichwort wurde um die lohnsteuerlichen DBA-Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ergänzt.