19.12.2024 Nach Verwaltungsratsbeschluss beträgt der Umlagesatz U1 ab 1.1.2025 standardmäßig 2,4 % (70 % Erstattung). Der erhöhte und der ermäßigte Umlagesatz U1 betragen 3,6 % (80 % Erstattung) und 1,7 % (50 % Erstattung). Der Umlagesatz U2 für Mutterschaftsaufwendungen bleibt unverändert bei 0,44 %.
18.12.2023 Nach Verwaltungsratsbeschluss beträgt der standardmäßige Umlagesatz U1 ab 1.1.2024 2,2 % (70 % Erstattung). Der erhöhte und der ermäßigte Umlagesatz U1 betragen 3,4 % (80 % Erstattung) und 1,6 % (50 % Erstattung). Der U2-Umlagesatz für Mutterschaftsaufwendungen beträgt ab 1.1.2024 0,44 %.
01.10.2022 Nach Verwaltungsratsbeschluss beträgt der standardmäßige Umlagesatz U1 ab 1.10.2022 2,6 % (70 % Erstattung). Der erhöhte und der ermäßigte Umlagesatz U1 betragen 4,1 % (80 % Erstattung) und 1,7 % (50 % Erstattung). Der U2-Umlagesatz für Mutterschaftsaufwendungen beträgt ab 1.10.2022 0,58 %.
17.12.2021 Nach Verwaltungsratsbeschluss beträgt der standardmäßige Umlagesatz U1 ab 1.1.2022 1,6 % (70 % Erstattung). Der erhöhte und der ermäßigte Umlagesatz U1 betragen 2,6 % (80 % Erstattung) und 0,9 % (50 % Erstattung). Der U2-Umlagesatz für Mutterschaftsaufwendungen beträgt ab 1.1.2022 0,65 %.
01.10.2021 Nach Verwaltungsratsbeschluss beträgt der standardmäßige Umlagesatz U1 ab 1.10.2021 1,6 % (70 % Erstattung). Der erhöhte und der ermäßigte Umlagesatz U1 betragen 2,6 % (80 % Erstattung) und 0,9 % (50 % Erstattung). Der U2-Umlagesatz für Mutterschaftsaufwendungen beträgt ab 1.10.2021 0,65 %.
18.12.2020 Nach Verwaltungsratsbeschluss beträgt der standardmäßige Umlagesatz U1 2,2 % (70 % Erstattung). Der erhöhte und der ermäßigte Umlagesatz U1 betragen 3,4 % (80 % Erstattung) und 1,4 % (50 % Erstattung). Der U2-Umlagesatz für Mutterschaftsaufwendungen beträgt ab 1.1.2021 0,55 %.
20.12.2019 Nach Verwaltungsratsbeschluss vom 20.12.2019 beträgt der standardmäßige Umlagesatz U1 2,0 % (70 % Erstattung). Der erhöhte und der ermäßigte Umlagesatz U1 beträgt unverändert 3,1 % (80 % Erstattung) und 1,3 % (50 % Erstattung). Der U2-Umlagesatz für Mutterschaftsaufwendungen beträgt zum 1.1.2020 ebenfalls unverändert 0,47 %.