Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Die Sonderregelungen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Personen, die aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise im Homeoffice tätig sind, wurden bis zum 30.6.2023 verlängert.

05.07.2022, Ressort: Sozialversicherung Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Personen, die gewöhnlich in mehreren Staaten tätig sind, nach wie vor ganz oder teilweise im Homeoffice tätig. Die Tätigkeit im Homeoffice führt bis 31.12.2022 sozialversicherungsrechtlich nicht zu einer Änderung der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. Voraussetzung ist aber, dass die Tätigkeit für einen Zeitraum von nicht mehr als 24 Kalendermonaten ausgeübt wird.

03.02.2021, Ressort: Sozialversicherung Durch das Handels- und Kooperationsabkommen werden Sachverhalte erfasst, in denen eine Person gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätig ist und diese Beschäftigung zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 beginnt. Die Regelungen nach dem Handels- und Kooperationsabkommen sind mit den Regelungen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit inhaltsgleich.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Das Stichwort wurde um die Regelungen aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ergänzt.