Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

23.10.2023, Ressort: Sozialversicherung Zukünftig soll eine elektronische Übermittlung gem. den Vorgaben im Rahmen von Betriebsprüfungen durch den Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung (euBP-Verfahren) durch das SV-Meldeportal möglich sein.

03.05.2023, Ressort: Sozialversicherung Das Stichwort wurde um die Informationen zur Übermittlung der ergänzenden Entgeltunterlagen erweitert.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Zum 1.1.2023 wird das Verfahren der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung für Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtend. Für die Prüfung relevante Entgeltunterlagen werden dann elektronisch an den Prüfdienst übermittelt. Die Übermittlung von Daten aus der Finanzbuchhaltung ist weiterhin freiwillig.

05.10.2020, Ressort: Sozialversicherung Durch das 7. SGB IV Änderungsgesetz tritt am 1.1.2023 eine Änderung des § 28p Abs. 6a SGB IV in Kraft. Dadurch wird die elektronische Übermittlung der Daten aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm im Rahmen einer Betriebsprüfung verpflichtend. Durch das gleichzeitige Inkrafttreten des §126 SGB IV können sich Arbeitgeber bis zum 31.12.2026 auf Antrag von der elektronischen Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten befreien lassen.

25.10.2016, Ressort: Sozialversicherung Sind nach einer euBP Meldekorrekturen erforderlich, können diese durch eine zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware mit dem euBP-Modul direkt maschinell bearbeitet werden. Ein Übertrag in eine Ausfüllhilfe (z.B. sv-net) ist nicht mehr erforderlich.

01.01.2016, Ressort: Sozialversicherung Die Prüfmitteilung in elektronischer Form wird als PDF-Datei ab 1.1.2016 in einer Art elektronischem Postfach bei der DSRV zum Abruf im eXTra-Verfahren bereitgestellt. Das elektronische Dokument kann dann unternehmensseitig im Dokumenten-Management-System (DMS) abgelegt werden.