Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

18.12.2023 Ab 1.1.2024 beträgt die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen 538 EUR. Die entsprechende Jahresgrenze beträgt ab diesem Zeitpunkt 6.456 EUR.

01.10.2022 Ab 1.10.2022 beträgt die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen 520 EUR. Die entsprechende Jahresgrenze beträgt ab diesem Zeitpunkt 6.240 EUR.

27.08.2020 Hier wird jetzt unterschieden, ob die Versicherungspflicht nachträglich durch den Arbeitgeber oder durch die Minijob-Zentrale festgestellt wurde. Der Nutzer kann die entsprechenden Textbausteine wählen.

02.01.2020 Bereits aus dem Titel geht jetzt hervor, dass es sich um einen Mustertext handelt, der sich an betroffene Mitarbeiter richtet. Diese sollten bei nachträglichen Beitragsabzügen informiert werden.

12.12.2014 Das Musterschreiben wurde an die ab 1.1.2015 geltenden Regelungen angepasst. Unter anderem wurden die aktuellen Änderungen der Geringfügigkeits-Richtlinien berücksichtigt.