24.05.2018, Ressort: Lohnsteuer Wird die Partnerin als Minijobberin angestellt und erhält einen Dienstwagen, hält dies einem Fremdvergleich nicht stand. Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden geringfügig Beschäftigten keinen Firmenwagen geben, da durch die Privatnutzung des Pkw erhebliche und für den Arbeitgeber nicht kalkulierbare Kosten entstehen können. Vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21.12.2017, Az. III B 27/17 zum Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin.
13.04.2018, Ressort: Sozialversicherung Die Ausführungen für Ehegatten gelten auch für die bis zum 30.9.2017 begründeten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, die nicht nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt wurden.