Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

24.05.2018, Ressort: Lohnsteuer Wird die Partnerin als Minijobberin angestellt und erhält einen Dienstwagen, hält dies einem Fremdvergleich nicht stand. Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden geringfügig Beschäftigten keinen Firmenwagen geben, da durch die Privatnutzung des Pkw erhebliche und für den Arbeitgeber nicht kalkulierbare Kosten entstehen können. Vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21.12.2017, Az. III B 27/17 zum Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin.

13.04.2018, Ressort: Sozialversicherung Die Ausführungen für Ehegatten gelten auch für die bis zum 30.9.2017 begründeten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, die nicht nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt wurden.

19.04.2013, Ressort: Lohnsteuer Ein steuerlich wirksames Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis mit Familienangehörigen setzt voraus, dass der Arbeitsvertrag inhaltlich "wie unter Fremden Dritten üblich" abgeschlossen wird, das Arbeitsverhältnis tatsächlich so durchgeführt wird und zivilrechtlich wirksam ist. Folglich muss die Arbeitsleistung durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen werden können (FG Düsseldorf, Urteil v. 6.11.2012, 9 K 2351/12).

01.06.2010, Ressort: Sozialversicherung Seit 1.6.2010 ist beim obligatorischen Statusfeststellungsverfahren, das aufgrund jeder Anmeldung von Familienangehörigen des Arbeitgebers ausgelöst wird, ausschließlich die Berliner Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig – nicht mehr die Einzugsstelle (Krankenkasse).

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet sowie um neue Rechtsprechung und eine Begriffsdefinition erweitert.