Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2020 wurde der pauschalierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn von 12 EUR auf 15 EUR erhöht. Sobald diese Grenze überschritten ist, scheidet die Pauschalierungsmöglichkeit mit 5 % aus.

19.04.2017, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurden Erläuterungen zur Einstufung des Arbeitnehmers als Fachkraft trotz fehlender Berufsausbildung.

01.01.2013, Ressort: Sozialversicherung Seit dem 1.1.2013 ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) wurden zum 1.1.2013 in die SVLFG eingegliedert

28.03.2011, Ressort: Lohnsteuer Arbeitnehmer, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind, werden regelmäßig als landwirtschaftliche Arbeitnehmer bezeichnet. Sofern sie als Aushilfskräfte mit typisch land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 5 % des Arbeitslohns erheben.