Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2021, Ressort: Entgelt Der Ehrenamtsfreibetrag, den Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen Vereinen ggf. in Anspruch nehmen können, wurde zum 1.1.2021 auf 840 EUR erhöht.

28.10.2019, Ressort: Entgelt Die Zuordnung einer Tätigkeit zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit richtet sich nach dem Gesamtbild der Tätigkeit. Dies wurde durch das Bundessozialgericht 2019 erneut bestätigt.

18.08.2014, Ressort: Entgelt Eine Beteiligung bis zu 50 % am Stammkapital bzw. eine Sperrminorität schließen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eines mitarbeitenden GmbH-Gesellschafters ohne Geschäftsführerfunktion nicht aus.

26.11.2013, Ressort: Entgelt Bei Geschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern ohne maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke in einer Familien-GmbH oder in Gesellschaften, in denen familiäre Bindungen zu Mehrheitsgesellschaftern bestehen, liegt grundsätzlich ein abhängiges und damit versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Dem entgegenstehende frühere BSG-Rechtsprechung ist überholt und nicht mehr anwendbar.

04.03.2013, Ressort: Entgelt Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt nicht vor, soweit Vorstandsmitglieder bei gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich tätig werden und hierfür nur Ersatz ihrer Auslagen erhalten. Darüber hinaus ist noch der Ehrenamts-Freibetrag i. H. v. 720 EUR im Kalenderjahr zu berücksichtigen.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde um praktische Beispiele zur Arbeitnehmerstellung des Gesellschafters ergänzt.