Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2022, Ressort: Entgelt Zum 1.1.2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR auf 50 EUR angehoben.

01.01.2020, Ressort: Entgelt Ab 2020 gelten für Gutscheine neue Regelungen für die Bestimmung als Sach- oder Geldleistung und die Anwendbarkeit der 44-EUR-Freigrenze.

01.01.2015, Ressort: Entgelt Die Freigrenze für Geschenke wurde in 2015 auf 60 EUR erhöht.

25.04.2014, Ressort: Arbeitsrecht Neben einem ausführlichen Formulierungsbeispiel für ein Geschenkannahmeverbot wurden auch weitere Hinweise zur richtigen Bekanntmachung einer solchen Regelung sowie zu den Folgen einer wiederholten Gewährung von Geschenken durch den Arbeitgeber eingearbeitet.

06.09.2011, Ressort: Entgelt Diese Rechtslage hat sich mit der neuen BFH-Rechtsprechung grundlegend gewandelt. Mit 3 Urteilen hat der BHF seine frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet und erweitert.