Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

19.05.2017, Ressort: Sozialversicherung Am 30.3.2017 hat der Bundestag das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird rückwirkend zum 1.1.2017 die Fälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge reduziert und vereinfacht.

01.01.2017, Ressort: Sozialversicherung Durch das Bürokratieentlastungsgesetz sollen Arbeitgeber die Möglichkeit haben, die Sozialversicherungsbeiträge für den laufenden Monat vorerst in Höhe des Vormonats zu zahlen, soweit sie monatlich schwankende Arbeitsentgelte oder veränderliche Entgeltbestandteile zahlen und ihnen die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat nicht am fünftletzten Bankarbeitstag bekannt ist. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft.

14.10.2015, Ressort: Sozialversicherung Beiträge im Haushaltsscheckverfahren sind am 31.1. (vorher 15.1.) für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt und am 31.7. (vorher 15.7.)für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt fällig.

01.01.2015, Ressort: Sozialversicherung Die maßgeblichen Fälligkeitstermine für das Jahr 2015 für die Beitragsgutschrift und den Beitragsnachweis wurden berücksichtigt.

29.10.2014, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde um Ausführungen zur Fälligkeit des gesetzlichen Mindestlohns (§ 2 MiLoG) erweitert.

01.01.2014, Ressort: Sozialversicherung Die maßgeblichen Fälligkeitstermine für das Jahr 2014 für die Beitragsgutschrift und den Beitragsnachweis wurden berücksichtigt.

01.01.2013, Ressort: Sozialversicherung Für die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2013 sind neue Termine zu berücksichtigen. Diese werden hier dargestellt.