Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Ab 2023 sorgen neue Regelungen bzgl. der Bereitstellung von prüfungsrelevanten Daten und des Prüfungsberichts sowie zur Vorabanforderung von Unterlagen für eine schnellere und effektivere Durchführung der Lohnsteuer-Außenprüfungen.

11.05.2020, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurden Ausführungen zu den 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs, die der Finanzbehörde zur Durchführung der Lohnsteuer-Außenprüfung zur Verfügung stehen.

09.04.2020, Ressort: Lohnsteuer Lohnsteuer-Außenprüfungen finden auch während der Corona-Beschränkungen weiterhin statt. Allerdings wird i.d.R. auf den persönlichen Kontakt vor Ort verzichtet.

16.08.2017, Ressort: Lohnsteuer Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Daten muss der Arbeitgeber der Finanzverwaltung ab 2018 über eine amtlich vorgeschriebene digitale Schnittstelle elektronisch bereitstellen. Dies gilt unabhängig von dem beim Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm. Die bislang empfohlene Anwendung des einheitlichen Datensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung wird ab 2018 zur Pflicht.

02.07.2013, Ressort: Lohnsteuer Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau wird zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt.