Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

19.05.2017, Ressort: Lohnsteuer Mit Verabschiedung des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde die Grenze für vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldungen von 4.000 EUR auf 5.000 EUR angehoben. Die Rechtsänderungen treten rückwirkend ab 1.1.2017 in Kraft.

01.01.2015, Ressort: Lohnsteuer Sofern die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer für das Vorjahr mehr als 1.080 EUR (bis 2014: 1.000 EUR) und nicht mehr als 4.000 EUR beträgt, ist der Anmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr.

12.03.2009, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde auf 7.834 EUR für Alleinstehende bzw. auf 15.669 EUR für Verheiratete erhöht.