Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Entgelt Ab 2023 fällt der Solidaritätszuschlag erst ab einer jährlichen Lohnsteuer von 17.543 EUR bzw. in Steuerklasse III ab 35.086 EUR an.

01.01.2021, Ressort: Entgelt Ab dem Jahr 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerpflichtigen. Bei einer monatlichen Lohnsteuer bis zu 1.413 EUR (bzw. 2.826 EUR in der Steuerklasse III) ist kein Solidaritätszuschlag mehr zu zahlen.

11.06.2019, Ressort: Entgelt Hier wird dargestellt, welche Faktoren für die Lohn- und Gehaltsabrechnung relevant sind.

28.02.2019, Ressort: Entgelt Hier wird kurz und prägnant dargestellt, welche Faktoren für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Entgeltabrechnung relevant sind.