Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.03.2024, Ressort: Lohnsteuer Durch das Wachstumschancengesetz wird der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag langsamer abgeschmolzen, sodass ab dem Jahr 2058 kein Versorgungsfreibetrag mehr gewährt wird. Arbeitgeber müssen diese Änderung erst ab 2025 berücksichtigen. Die Jahre 2023 und 2024 können über die Einkommensteuererklärung korrigiert werden.

09.11.2020, Ressort: Lohnsteuer Entgegen der früheren Rechtsprechung ist es bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Beamtenversorgungen nicht mehr möglich, Zahlungen zur Wiederauffüllung einer gekürzten Versorgungsanwartschaft als Werbungskosten abzusetzen.

01.07.2019, Ressort: Sozialversicherung Soweit ein Arbeitgeber für einen Beamten in seiner Nebenbeschäftigung Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat und das Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs (450,01 EUR bis 1.300 EUR) liegt, werden hier die besonderen Regelungen von Beschäftigungen innerhalb des Übergangsbereichs angewendet. Dieser hat zum 1.7.2019 die Regelungen der Gleitzone (450,01 EUR bis 850 EUR) abgelöst.

06.09.2016, Ressort: Sozialversicherung Rechtsreferendare im Land Thüringen, die ihr Referendariat vor dem 2.5.2016 aufgenommen haben, absolvieren ihr Referendariat bis zu dessen Ende weiterhin als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und nicht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

28.01.2016, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die versicherungsrechtliche Bewertung von Rechtsreferendaren im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

24.03.2015, Ressort: Sozialversicherung Das Stichwort wurde neu gegliedert, in Teilen neu und noch ausführlicher dargestellt.

11.11.2013, Ressort: Sozialversicherung Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beurlaubten Beamten sowie Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten wurde ergänzt.