Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

27.11.2023 Die für das Jahr 2024 geltende Beitragsbemessungsgrenze sowie die Höchstzuschüsse wurden ergänzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 1,7 % ab 1.1.2024.

03.07.2023 Zum 1.7.2023 ist das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz in Kraft getreten. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt ab diesem Zeitpunkt 3,4 %. Die neuen Höchstzuschüsse zur Pflegeversicherung wurden ergänzt.

12.12.2022 Zum 1.1.2023 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, ebenso wie der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Die für 2023 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.

13.12.2021 Zum 1.1.2022 bleibt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung unverändert, ebenso wie der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 %. Die für 2022 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.

11.12.2020 Zum 1.1.2021 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht und der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde auf 1,3 % erhöht. Die für 2021 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.

04.12.2019 Zum 1.1.2020 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht und der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt ab diesem Zeitpunkt 1,1 %. Die für 2020 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.

23.11.2018 Zum 1.1.2019 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht und der hälftige kassenindividuelle und durchschnittliche Zusatzbeitrag ist zu berücksichtigen. Dadurch erhöhen sich die vom Arbeitgeber zu tragenden Höchstbeitragszuschüsse zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Die für 2019 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.