14.11.2024 Die für das Jahr 2025 geltende Beitragsbemessungsgrenze sowie die Höchstzuschüsse wurden ergänzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2,5 % ab 1.1.2025. Der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt ab diesem Zeitpunkt 3,6 %.
27.11.2023 Die für das Jahr 2024 geltende Beitragsbemessungsgrenze sowie die Höchstzuschüsse wurden ergänzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 1,7 % ab 1.1.2024.
03.07.2023 Zum 1.7.2023 ist das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz in Kraft getreten. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt ab diesem Zeitpunkt 3,4 %. Die neuen Höchstzuschüsse zur Pflegeversicherung wurden ergänzt.
12.12.2022 Zum 1.1.2023 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, ebenso wie der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Die für 2023 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.
13.12.2021 Zum 1.1.2022 bleibt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung unverändert, ebenso wie der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 %. Die für 2022 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.
11.12.2020 Zum 1.1.2021 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht und der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde auf 1,3 % erhöht. Die für 2021 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.
04.12.2019 Zum 1.1.2020 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht und der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt ab diesem Zeitpunkt 1,1 %. Die für 2020 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.