Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich auch eine Zeitwertkonten-Vereinbarung ab, ist für diese gesondert zu prüfen, ob sie den Grundsätzen über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entspricht.

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung In einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem Stundenlohnanspruch und schwankender Arbeitszeit kann ein verstetigtes, also gleichbleibendes, Arbeitsentgelt gezahlt werden. Das daraus errechnete durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt darf in einem Jahr die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen bzw. auf Jahressicht in 2024 nicht mehr als 6.456 EUR betragen.

30.10.2023, Ressort: Sozialversicherung Das Lexikonstichwort wurde um Ausführungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei geringfügig entlohnt Beschäftigten sowie bei Wertguthabenvereinbarungen ergänzt.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Die Auszahlung von Arbeitszeitguthaben bei Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung muss beitragsseitig dem letzten Entgeltabrechnungszeitpunkt zugeordnet werden, selbst wenn dieser nicht im laufenden Kalenderjahr liegt.

02.04.2020, Ressort: Arbeitsrecht Ein Hinweis und ein Praxis-Beispiel zum Abbau von Arbeitszeitguthaben vor Beantragung von Kurzarbeit wurden eingefügt.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung In dem Beispiel wurden die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2020 berücksichtigt. Diese betragen in der Kranken- und Pflegeversicherung mtl. 4.687,50 EUR (2019: 4.537,50 EUR) und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung/West 6.900 EUR (2019: 6.700 EUR/West) bzw. 6.450 EUR/Ost(2019: 6.150 EUR/Ost).

01.01.2020, Ressort: Arbeitsrecht Der aktuelle Mindestlohn seit 1.1.2020 (9,35 EUR) wurde ergänzt.