Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.03.2023, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde um Ausführungen zum vorzeitigen Ende des unbezahlten Urlaubs ergänzt.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung In den Beispielen wurden die Rechengrößen für das Jahr 2022 berücksichtigt.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung In den Beispielen wurden die Rechengrößen für das Jahr 2021 berücksichtigt.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Ausführlich dargestellt wird jetzt u.a., wie sich ein unbezahlter Urlaub auf eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung sowie auf eine private Krankenversicherung auswirken. Dabei wird auch auf die Berechnung des Beitragszuschusses sowie die Wirkung auf eine Einmalzahlung eingegangen.

21.03.2019, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurde das BAG-Urteil vom 19.3. zu Ansprüchen auf Erholungsurlaub bei unbezahltem Urlaub eingearbeitet. Das BAG hat seine Rechtsprechung geändert: Für Zeiten des unbezahlten Urlaubs entstehen keine Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer.

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung In allen Beispielen wurden die Daten für das Jahr 2019 berücksichtigt.

08.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vertreten die Auffassung, dass die Inanspruchnahme eines bezahlten Urlaubstages die Monatsfrist zum Fortbestand der Versicherungspflicht – nach einer vorangegangenen Phase des fiktiven Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses – nicht erneut auslöst. Sinn und Zweck dieser Regelung spricht gegen eine erneute Anwendung im Falle einer unechten Unterbrechung des unbezahlten Urlaubs durch Inanspruchnahme eines bezahlten Urlaubstages.