Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.07.2023, Ressort: Lohnsteuer Die Beispiele wurden an den ab 1.7.2023 geltenden geänderten Lohnsteuertarif angepasst.

01.04.2023, Ressort: Lohnsteuer Die Beispiele wurden an den rückwirkend zum 1.1.2023 geltenden geänderten Lohnsteuertarif angepasst.

01.06.2022, Ressort: Lohnsteuer Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurden rückwirkend zum 1.1.2022 angehoben. Diese Beträge haben Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer. Die Praxis-Beispiele wurden entsprechend angepasst.

13.10.2016, Ressort: Lohnsteuer Es wurde der Hinweis ergänzt, dass die Anzahl der Kinder keine Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnung eines sonstigen Bezugs hat. Sie wirkt sich lediglich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus.

10.11.2015, Ressort: Lohnsteuer Zahlt der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis sonstige Bezüge, sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde zu legen, die zum Ende des Kalendermonats des Zuflusses gelten. Unter der Nummer 1 des Ausdrucks der Lohnsteuerbescheinigung ist die Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres oder der Monat der Auszahlung bei sonstigen Bezügen zu bescheinigen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden. Dies gilt ab dem Jahr 2015.

08.03.2013, Ressort: Lohnsteuer Die lohnsteuerlichen Werte wurden der neuen Gesetzeslage angepasst.