Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

21.11.2023, Ressort: Lohnsteuer Nimmt ein Arbeitgeber Leistungen von sog. Outplacement-Beratern in Anspruch, um sich von unkündbarem Personal zu trennen, ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach Ansicht des BFH überwiegt in diesem Fall das unternehmerische Interesse am Personalabbau den Vorteil, der sich für die Beschäftigten aus der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses ergibt.

13.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Durch das Jahressteuergesetz 2020 sind Outplacement-Beratungsleistungen rückwirkend ab 2020 steuerfrei gestellt, sofern diese keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.

12.11.2020, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurde die steuerliche Behandlung von Outplacement-Beratungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung von Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers.