Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2025, Ressort: Arbeitsrecht Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer mittels Unternehmensanteilen am Gewinn oder Kapital des Unternehmens beteiligen, um die Motivation und Bindung zu steigern.

01.01.2025, Ressort: Lohnsteuer Gewinne aus dem Verkauf einer verbilligt erworbenen Mitarbeiterbeteiligung sind nicht lohnsteuerpflichtig, sondern zählen als Einkünfte aus Kapitalvermögen, falls die Anteile nach dem 31.12.2008 gekauft wurden. Eine Lohnsteuerpflicht entsteht nur, wenn der Verkaufspreis über dem üblichen Marktwert liegt und dies durch das Arbeitsverhältnis bedingt ist.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Die Förderung von Beteiligungen für Arbeitnehmer von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wurde zum 1.1.2024 ausgeweitet. Das Gründungsdatum darf nun nicht mehr als 20 Jahre (zuvor 12 Jahre) zurückliegen (Startup-Unternehmen). Außerdem wurde der steuerfreie Betrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf 2.000 EUR angehoben.

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Eine Mitarbeiterbeteiligung ist ab dem 1.1.2024 bis zu einer Höhe von 2.000 EUR (bisher: 1.440 EUR) beitragsfrei in der Sozialversicherung.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen und insbesondere die Neuregelung zur nachgeholten Besteuerung für Arbeitnehmer in Start-ups und KMU hat das BMF in einem Anwendungsschreiben zusammengefasst (s. BMF, Schreiben v. 16.11.2021, IV C 5 - S 2347/21/10001 :006). Das Stichwort wurde um Ausführungen zum Steueraufschub und ein weiteres Praxis-Beispiel ergänzt.

01.07.2021, Ressort: Sozialversicherung Eine Mitarbeiterbeteiligung ist seit dem 1.7.2021 bis zu einer Höhe von 1.440 EUR (bis 30.6.2021 360 EUR) beitragsfrei in der Sozialversicherung. Die zusätzlichen Voraussetzungen bleiben weiter - unverändert - bestehen.

01.07.2021, Ressort: Lohnsteuer Der Freibetrag für Vermögensbeteiligungen wurde mit Wirkung zum 1.7.2021 auf 1.440 EUR angehoben. Zudem gibt es insbesondere für Arbeitnehmer von Start-ups und KMU, deren Gründung nicht mehr als 12 Jahre zurückliegt, eine neue Regelung, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers auf Antrag des Arbeitnehmers zunächst nicht besteuert werden.