Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

06.09.2022 Nach einem aktuellen BFH-Urteil sind Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als 12 Monate und auf eine über mind. 2 Kalenderjahre erstreckende Tätigkeit geleistet werden, nach der Fünftelregelung ermäßigt zu besteuern.