Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen in 2024 für ein Frühstück 2,17 EUR und für ein Mittag-/Abendessen je 4,13 EUR. Die volle freie Verpflegung ist mit 313 EUR pro Monat anzusetzen.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen in 2024 für ein Frühstück 2,17 EUR und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 4,13 EUR.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen in 2023 für ein Frühstück 2 EUR und für ein Mittag-/Abendessen je 3,80 EUR. Die volle freie Verpflegung ist mit 288 EUR pro Monat anzusetzen.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen in 2023 für ein Frühstück 2 EUR und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 3,80 EUR.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen in 2022 für ein Frühstück 1,87 EUR und für ein Mittag-/Abendessen je 3,57 EUR. Die volle freie Verpflegung ist mit 270 EUR pro Monat anzusetzen.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen in 2022 für ein Frühstück 1,87 EUR und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 3,57 EUR.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen in 2021 für ein Frühstück 1,83 EUR und für ein Mittag-/Abendessen je 3,47 EUR.