Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

08.04.2019, Ressort: Lohnsteuer Gegen die Annahme von Arbeitslohn von Dritten spricht, wenn der Dritte den Rabatt aus eigenwirtschaftlichen Gründen gewährt. Nach Ansicht des FG Köln liegt ein eigenwirtschaftliches Interesse des Dritten auch dann vor, wenn ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf gewährt wie seinen eigenen Mitarbeitern, s. FG Köln, Urteil v. 11.10.2018, 7 K 2053/17, Rev. beim BFH unter VI R 53/18.

24.09.2018, Ressort: Lohnsteuer Gegen die Annahme von Arbeitslohn spricht, wenn der Dritte den Rabatt aus eigenwirtschaftlichen Gründen gewährt, s. FG Hamburg, Urteil v. 29.11.2017, 1 K 111/16, EFG 2018 S. 490.

09.07.2013, Ressort: Lohnsteuer Die Zuwendung eines Dritten kann nur dann ausnahmsweise Arbeitslohn sein, wenn sie als Entgelt für eine Leistung beurteilt werden kann, die der Mitarbeiter im Rahmen seines Dienstverhältnisses erbringt, erbracht hat oder erbringen soll BFH, Urteil v. 28.2.2013, VI R 58/11.