Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Elektronische Verfahren zum Datenaustausch bei Entgeltersatzleistungen zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern sollen Verwaltungskosten einsparen. Die Rentenversicherung arbeitet mit dem so genannten rvBEA-Verfahren. Mit dem BA-BEA-Verfahren können Arbeitgeber einige Bescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln.

19.09.2019, Ressort: Sozialversicherung Die für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen, insbesondere Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, erforderlichen Angaben werden von der Krankenkasse elektronisch beim Arbeitgeber angefordert.

18.04.2017, Ressort: Lohnsteuer Es wurde klargestellt, dass der Begriff "Entgeltersatzleistungen" im Lohnsteuerrecht nicht eindeutig bestimmt ist. Entgeltersatzleistungen können im Gegensatz zur sozialversicherungsrechtlichen Definition nicht nur aus öffentlichen Mitteln, sondern auch unmittelbar vom Arbeitgeber geleistet werden.

09.09.2015, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurden die Wirkung einer Entgeltersatzleistung auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Ausführungen zur Notwendigkeit einer Meldung.

22.09.2014, Ressort: Sozialversicherung Für Spender von Organen oder Geweben erfolgt die Bescheinigung nach wie vor in Papierform vom Arbeitgeber des Organspenders gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers.