Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.06.2022, Ressort: Lohnsteuer Der Lohnsteuerabzug muss aufgrund der rückwirkenden Änderung des Lohnsteuertarifs 2022 für bereits abgerechnete Zeiträume korrigiert werden.

01.01.2014, Ressort: Lohnsteuer Seit 2014 sind grundsätzlich für die Lohnsteuerberechnung die dem Arbeitgeber übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale maßgebend.

01.01.2013, Ressort: Lohnsteuer Ab 2013 sind für die Lohnabrechnung grundsätzlich die dem Arbeitgeber übermittelten ELStAM maßgebend. Allerdings ist ein gestreckter Einführungszeitraum während des ganzen Jahres 2013 vorgesehen. Solange der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nicht anwendet, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 mit den darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bzw. eine Ersatzbescheinigung. Inzwischen geänderte Lohnsteuerabzugsmerkmale können vom Mitarbeiter nachgewiesen werden.