Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.03.2024, Ressort: Lohnsteuer Die beschränkte Einkommensteuerpflicht für grenzüberschreitend Tätige ist an eine Tätigkeit geknüpft, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Arbeitslohn, für den nach dem DBA-Luxemburg im Rahmen der 34-Tageregelung das Besteuerungsrecht dem deutschen Staat zugewiesen wird, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Die dadurch entstehende Besteuerungslücke wird durch eine gesetzliche Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht geschlossen.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Das BMF hat eine überarbeitete Fassung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) veröffentlicht. Die Aktualisierung betrifft im Wesentlichen die Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben. Danach legt der neugefasste ATE eine einheitliche Steuerfreistellung der begünstigten Auslandstätigkeiten für sämtliche EU-/EWR-Arbeitgeber ab 1.1.2023 fest.

21.04.2022, Ressort: Lohnsteuer Neben Belgien, Luxemburg, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz hat nun auch Frankreich die Maßnahmen, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie zum Homeoffice ergriffen wurden, zum 30.6.2022 gekündigt. Die Regelungen finden somit auf Arbeitstage bis zum 30.6.2022 Anwendung.

08.10.2020, Ressort: Lohnsteuer Besondere Konsultationsvereinbarungen wurden v. a. mit den betroffenen Nachbarstaaten Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Niederlande und der Schweiz getroffen, um bei vermehrter Arbeitstätigkeit in der häuslichen Wohnung oder bei Arbeitsfreistellung aufgrund der Corona-Pandemie eine geänderte Aufteilung des Besteuerungsrechts durch fehlende Pendelbewegungen zwischen Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat zu vermeiden.

01.01.2019, Ressort: Lohnsteuer Ab 1.1.2019 gilt bei der Ermittlung des Arbeitslohnanteils im Ausland nur noch der Aufteilungsmaßstab der tatsächlichen Arbeitstage im Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Vereinfachungsregelung mit den vereinbarten Arbeitstagen ist zeitlich bis zum Abschluss des Lohnsteuerverfahrens 2018 beschränkt.

18.07.2018, Ressort: Lohnsteuer Das BMF hat das bisherige Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA v. 12.11.2014 überarbeitet und durch das BMF-Schreiben v. 3.5.2018, IV B 2 - S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643 ersetzt.

03.04.2017, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurden die Ausführungen zu Abfindungszahlungen in Wegzugsfällen: Ab 1.1.2017 wird für Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht eine generelle Besteuerung des früheren Tätigkeitsstaates geregelt.