Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

06.02.2023, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurden die arbeitsrechtlichen Aspekte aufgenommen, die bei Bacheloranden/Masteranden/Diplomanden zu beachten sind.

18.06.2018, Ressort: Sozialversicherung In dem Hinweis wurde ergänzt, warum für versicherungsfreie Beschäftigungen eine 190er-Meldung zur Unfallversicherung notwendig ist und warum dies auf Diplomanden nicht zutrifft.

22.07.2015, Ressort: Sozialversicherung Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplomarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Diplomarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Deshalb müssen Betriebe für diese Personen weder Umlagen an eine Einzugsstelle abführen noch DEÜV-Meldungen abgeben (auch keine mit der Beitragsgruppe "190" für die Unfallversicherung).