Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

06.09.2022, Ressort: Sozialversicherung Unfälle im Rahmen eines betriebsinternen Fußballturniers zählen laut einem neuen BSG-Urteil nicht als Arbeitsunfall.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR auf 50 EUR angehoben.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Fitnessstudio ab, kann die Sachbezugsgrenze von 50 EUR (bis 31.12.2021 - 44 EUR) monatlich angewendet werden.

30.09.2020, Ressort: Sozialversicherung Bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz eine Möglichkeit zum Betriebssport an, so sind die Mitarbeiter währenddessen grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.

11.05.2020, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurde ein Praxis-Tipp zur sog. "Bewegten Mittagspause" als Initiative betrieblicher Gruppenaktivitäten.

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2020 wurde der Höchstbetrag für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung auf 600 EUR erhöht.