Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

11.02.2016, Ressort: Sozialversicherung Neben der Berücksichtigung von Beitragskorrekturen im laufenden Beitragsnachweis besteht die Möglichkeit, den übermittelten Beitragsnachweis (auch für zurückliegende Zeiträume) zu stornieren. Hierbei wird das Beitragssoll vollständig abgesetzt und für denselben Zeitraum ein neuer Beitragsnachweis an die zuständige Einzugsstelle gemeldet.

01.01.2015, Ressort: Sozialversicherung Ist aufgrund der Märzklausel im ersten Quartal eine Einmalzahlung dem Kalenderjahr 2014 zuzuordnen, muss ein Korrekturbeitragsnachweis abgegeben werden.

01.01.2014, Ressort: Sozialversicherung Der seit dem 1.1.2009 geltende Korrektur-Beitragsnachweis ist nur bis zum 31.12.2013 gültig. Durch den Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung entfällt dieses Beitragsnachweisverfahren für Arbeitgeber und Zahlstellen.

01.01.2013, Ressort: Sozialversicherung Aufgrund der Ermittlungen des Schätzerkreises beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum 1.11.2012 0,00 EUR. Somit ist im Jahr 2013 ein Sozialausgleich nicht durchzuführen.

15.11.2011, Ressort: Sozialversicherung Bei Beitragskorrekturen im Jahr 2012 sind die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Versicherungszweige zu berücksichtigen. Der Sozialausgleich muss bei Korrekturen in diesem Jahr noch nicht beachtet werden, da der durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Schätzerkreis auf 0,00 EUR festgelegt wurde.