Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

26.10.2023, Ressort: Lohnsteuer Verzichtet ein Aufsichtsratsmitglied auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung seines Arbeitgebers an die vom Ukraine-Krieg geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens oder von Geschäftspartnern, werden diese Lohnanteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns auch im Jahr 2024 nicht berücksichtigt.

13.04.2022, Ressort: Lohnsteuer Verzichtet ein Aufsichtsratsmitglied auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung seines Arbeitgebers an die vom Ukraine-Krieg geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens oder von Geschäftspartnern, werden diese Lohnanteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht berücksichtigt.

06.09.2021, Ressort: Lohnsteuer Ein Mitglied eines Aufsichtsrats ist nicht als Unternehmer tätig, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt.