Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

27.11.2023, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurden verschiedene (Aufteilungs-)Wahlrechte beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Tagespauschale (sog. Homeoffice-Pauschale). Ergänzt wurde außerdem ein Absatz mit Beispiel zum Eigenverbrauch von Strom aus einer Photovoltaikanlage im häuslichen Arbeitszimmer.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Ab 2023 wurde die Abzugsfähigkeit für ein häusliches Arbeitszimmer neu geregelt: Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, können die tatsächlichen Kosten (unbegrenzt) als Werbungskosten angesetzt werden. Alternativ können die Kosten pauschal mit 1.260 EUR pro Jahr abgezogen werden. Andernfalls kann eine Tagespauschale (= Homeoffice-Pauschale) von 6 EUR geltend gemacht werden, wenn die berufliche Tätigkeit an dem jeweiligen Tag überwiegend in der Wohnung ausgeübt wird.

10.06.2022, Ressort: Lohnsteuer Die Homeoffice-Pauschale wurde um den Veranlagungszeitraum 2022 verlängert.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Da die Homeoffice-Pauschale zeitlich begrenzt nur für 2020 und 2021 eingeführt wurde, ist ab dem Veranlagungszeitraum 2022 kein pauschaler Abzug mehr zulässig.

28.12.2020, Ressort: Lohnsteuer Für die Jahre 2020 und 2021 kann für jeden Tag, an dem der Arbeitnehmer ausschließlich im Homeoffice betrieblich oder beruflich tätig wird, eine Pauschale von 5 EUR, max. 600 EUR im Jahr, abgezogen werden.

07.10.2020, Ressort: Lohnsteuer Bei einem als Behandlungsraum eingerichteten und genutzten Raum begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Raum nur über einen dem privaten Bereich zuzuordnenden Flur erreichen können, keine für ein häusliches Arbeitszimmer geltende Abzugsbeschränkung, s. BFH, Urteil v. 29.1.2020, VIII R 11/17, BStBl 2020 II S. 445.

17.10.2019, Ressort: Lohnsteuer Der Beitrag wurde um das BMF-Schreiben v. 18.4.2019, IV C 1 - S 2211/16/10003 :005 (Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber) ergänzt.