Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Ab dem 1.1.2024 müssen der Beginn und das Ende der Elternzeit per DEÜV-Meldeverfahren mitgeteilt werden.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung In den Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind ab 1.1.2022 die Steuernummer des Arbeitgebers sowie die steuerliche Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (Steuer-ID) des Arbeitnehmers anzugeben. Das Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung ist ab 1.1.2022 nicht mehr in den Abmeldungen anzugeben. Bei gleichzeitiger An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung ist ab 1.1.2022 anzugeben, wie der Arbeitnehmer für die Beschäftigungsdauer krankenversichert ist.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Seit dem 1.1.2021 ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigung" in Abmeldungen nicht mehr anzugeben. Eine erweiterte Meldepflicht um die Angaben zum Steuerbezug besteht ab dem 1.1.2021 für geringfügige Beschäftigungen.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Ist die Versicherungsnummer nicht bekannt, sind in dem Feld "Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann" der Geburtsname, der Geburtsort, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit einzutragen. Bei der Angabe des Geschlechts sind - neben M für männlich und W für weiblich - X für unbestimmt und D für divers zulässig.

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Die übermittelten Abmeldungen sind seit dem 1.1.2018 von der Krankenkasse mit den eigenen Bestandsdaten abzugleichen. Festgestelle Fehler werden mit dem Arbeitgeber geklärt. Wenn die Abmeldung nicht zu erstatten war oder bei einer falschen Krankenkasse eingereicht wurde, ist sie zu stornieren und ggf. neu zu erstellen.

19.09.2016, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde ein Beispiel zu Abmeldungen bei Ende des Krankengeldbezugs und bei Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente.

01.01.2016, Ressort: Sozialversicherung Vom 1.1.2016 an sind Unfallversicherungsdaten nicht mehr in die Abmeldung aufzunehmen. Stattdessen sind die erforderlichen Daten ab diesem Zeitpunkt für jeden im Vorjahr in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten ausschließlich in einer UV-Jahresmeldung anzugeben.