Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.10.2014 Das Meldeverfahren mit dem Vordruck E 102 wird nach wie vor in Papierform fortgeführt. Die Digitalisierung ist bislang nicht vorgesehen.

11.05.2012 Im Bereich der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen ist eine Entsendung grundsätzlich nur für 12 Monate möglich. Wird dieser Zeitraum überschritten, können vom Arbeitgeber weitere 12 Monate beantragt werden. Hier wurde aktualisiert, an welche Stelle der Antrag gerichtet werden muss.