Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

09.08.2023, Ressort: Sozialversicherung Der GKV-Spitzenverband hat Grundsätzliche Hinweise zur Obligatorischen Anschlussversicherung veröffentlicht. Grund für die Überarbeitung waren diverse Urteile des Bundessozialgerichts, die in die Hinweise eingebunden wurden. Das Stichwort wurde entsprechend aktualisiert.

15.11.2019, Ressort: Sozialversicherung Das Stichwort wurde aktualisiert und neu gegliedert.

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Ob nach dem Ende der Versicherungspflicht der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt tatsächlich in Deutschland besteht, ist schwierig zu klären. Dies ist jedoch wichtig bei der Frage, ob die obligatorische Anschlussversicherung durchgeführt werden muss. Dieses Problem tritt insbesondere bei Saisonarbeitskräften auf. Deshalb besteht seit dem 1.1.2018 für Arbeitgeber die Verpflichtung, in Anmeldungen für Saisonarbeitskräfte ein besonderes Kennzeichen zu setzen.

29.09.2014 Die obligatorische Anschlussversicherung entsteht, ohne dass ein entsprechender Antrag zu stellen ist. Für das Zustandekommen wird also keine Willenserklärung des Betroffenen gefordert.