Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

16.12.2019 Ab dem 1.1.2020 gelten höhere Verpflegungspauschalen. Für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie für den An-/Abreisetag können 14 EUR (bisher: 12 EUR) und für Abwesenheiten von mehr als 24 Stunden 28 EUR (bisher: 24 EUR) steuerfrei erstattet werden. Die Reiserichtlinien wurden entsprechend angepasst.

14.06.2017 Rückwirkend zum 1.1.2017 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnung auf 250 EUR angehoben. Ab 1.7.2017 gelten erhöhte Pfändungsfreigrenzen.

25.10.2013 Die vorliegenden Reiserichtlinien berücksichtigen die ab 1.1.2014 geltenden neuen steuerlichen Vorschriften im Reisekostenrecht gem. BMF, Schreiben v. 30.9.2013, IV C - S 2353/13/10004.