Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2017 Die Rechtsgrundlage für die Vergabe einer Betriebsnummer hat sich geändert. Neu ist, dass ein Beschäftigungsbetrieb die Betriebsnummer nur noch auf elektronischem Weg beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit beantragen kann.